Flugplatzordnung des MFC–Jauntal/St. Stefan

(gültig ab 1.1.2023)

 

  1. BENÜTZUNGSBEDINGUNGEN
    Die Benützung der Vereinssportanlage zur Inbetriebnahme eines UAS (Flugmodell, Drohne) ist grundsätzlich nur ordentlichen Mitgliedern des MFC-Jauntal/St.Stefan gestattet. Für Gastflieger gelten zusätzliche Bedingungen (siehe Gastfliegerinformation).


Alle Mitglieder und Gastflieger haben die 

  • Modellflugplatzbetriebsordnung (MFBO) – (liegt im Clubhaus auf)
  • die Richtlinie des ÖAeC für den Betrieb von UAS gem. Art.16 VO (EU) 2016/947 und die
  • Auflagen und Bedingungen des Bescheides gem. Art.16 VO (EU) 2019/47 (Bescheid liegt im Clubhaus auf)

verbindlich einzuhalten.

Jeder Modellflugpilot muss haftpflichtversichert, bei der Austro Control (ACG) registriert sein und auch den Kompetenznachweis bei der ACG abgelegt haben. Die von der ACG zugewiesene Nummer muss auf jedem Modell sichtbar angebracht sein. Das Mindestalter für eine Alleinflugberechtigung ist mit 16 Jahren festgelegt.

Die Verantwortung für den regelkonformen Betrieb eines Flugmodells obliegt dem UAS-Betreiber bzw. dem Fernpiloten. Die Ausübung jeglicher Tätigkeit erfolgt auf eigene Gefahr und Risiken. Die Flüge sind so durchzuführen, dass eine Verletzung von Personen oder Sachwerten ausgeschlossen werden kann. Der MFC-Jauntal/St.Stefan als Halter des Modellflugplatzes übernimmt keinerlei Haftung.

 

  1. FLUGBEREICH
    Die Flüge sind im ausgewiesenen Flugbereich (siehe Plan Flugbereich), der sich für alle Modellarten nördlich der Asphaltpiste befindet, durchzuführen. Dieser erstreckt sich ca. 600 m links und rechts des Mittelpunktes der Asphaltpiste und rund 600 m in der Tiefe Richtung Norden.
    Segelflugzeuge dürfen im thermischen Segelflug auch den Flugraum südlich der Asphaltpiste - mit Ausnahme des Bereichs in dem sich Piloten und Zuschauer und parkende Fahrzeuge aufhalten (Pilotenraum, Vorbereitungsraum, Modellabstellraum, Besucherraum, Parkplätze) nutzen.
    Die maximal erlaubte Flughöhe beträgt 150 Meter.

    Die Einteilung am Flugplatz ist dem ausgehängten Lageplan zur Flugplatzordnung zu entnehmen.
    Die Bezeichnungen am Lageplan bedeuten mit farbiger Umrandung:
    Sicherheitszaun (rot): trennt den Vorbereitungs-, Piloten- und Flugraum von den übrigen Bereichen
    Flugraum (blau): Im Flugraum werden die Modelle gestartet, geflogen und gelandet.
    Pilotenraum (blau): Bereich in dem sich die Piloten und max. ein Helfer während des Starts, Fluges und der Landung aufhalten 
    Vorbereitungsraum (hellblau): 
    Bereich, in den die Modelle vor dem Start gebracht werden und der Motor gestartet werden darf
    Modellabstellraum (grün): Platzbereich in dem die Modelle zusammengebaut bzw. abgebaut und bis zum Start abgestellt werden
    Besucherraum (gelb): der Bereich, in dem sich Besucher aufhalten dürfen
    Parkplatz (braun): Platz zum Abstellen der Fahrzeuge für Piloten und Besucher.

     
  2. FLUGBETRIEB
    Der Beginn und die Beendigung des Modellflugbetriebes ist dem Flughafen Klagenfurt Tower (Tel.Nr.: 05 1703 6812) zu melden. Die durchgeführten Flüge sind in einem Flugbuch einzutragen.

    Vor jedem Flug hat der Pilot den beabsichtigten Start laut und deutlich mit "Achtung
     Start" und die beabsichtigte Landung mit "Achtung Landung" an zu kündigen. Aus dem Modellabstellraum heraus, ist das Starten der Modelle nicht erlaubt. Helfer für den Segelflugstart haben sich nach dem Start des Gespannes aus dem Gefahrenbereich der Lande und Startbahn (Flugraum) zu entfernen.

Der Schlepp von Segelflugzeugen aller Art ist den anderen Piloten, die sich zum Start oder zur Landung vorbereiten, laut und deutlich anzukündigen.
Die angrenzenden Grundstücke dürfen nur in Notfällen unter größtmöglicher Schonung betreten werden.
Bei Notfällen ist entsprechend dem Notfallplan der MFBO vorzugehen.

Zusatzregelung bei Flügen über 120 Meter (bis 150 Meter):
Bei Flügen über 120 m (bis 150 Meter) ist ein Flugleiter/-beobachter einzusetzen. Werden mehr als 5 Modelle am Flugplatz gleichzeitig betrieben, ist ein zweiter Flugleiter/-beobachter einzusetzen.
 Der Flugleiter ist für die Einhaltung der Flugplatzordnung zuständig und hat Verstöße gegen die Flugplatzordnung dem Vorstand zu melden.

 

  1. MODELLBESTIMMUNGEN
    Das Betreiben von Verbrennungsmotoren ohne Schalldämpfer ist ausnahmslos und strengstens verboten. Beim Betrieb von Verbrennungsmotoren dürfen die in der MSO festgesetzten Lärmgrenzwerte nicht überschritten werden.
    Es gilt grundsätzlich eine Gewichtsgrenze von 50 Kg.
    Modelle bis 25 Kg Abfluggewicht:
    Für jedes Modell ist vor dem Erstflug eine Erstflug-Checkliste anzulegen. Diese ist beim Betrieb des Modelles mitzuführen.
    Modelle mit einem Gewicht über 25 Kg:
    Diese bedürfen entsprechend der MFBO besonderen Prüfbedingungen.

     
  2. ZUSCHAUER
    Zuschauern oder Besuchern ist der Aufenthalt nur auf der dem Parkplatz zugewandten Seite des Sicherheitszauns im Besucherraum gestattet. Anwesende Vereinsmitglieder haben die Besucher darauf hinzuweisen. In Begleitung/Absprache mit Piloten kann auch der Modellabstellraum betreten werden. Das Betreten der Start und Landebahnen ist strengstens verboten.

 

 

Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Flugplatzordnung werden vom Vorstand geahndet!

(Verwarnung, Flugverbot, Ausschluss, Entzug der Gastfliegerkarte)

 

Verstöße vereinsfremder Personen werden zur Anzeige gebracht.

 

Gastflieger sind herzlich willkommen. Bitte lesen sie die Gastfliegerinformation.

 

 

Viel Spaß beim Modellflugsport und weiterhin unfallfreies Fliegen wünscht

 

Der Vorstand des MFC Jauntal/St. Stefan


 


 

Gastfliegerinformation

 

Wenn Sie unseren Modellflugplatz benützen wollen, nehmen Sie bitte mit einem der unten angeführten Vorstandsmitglieder Verbindung auf, um in den Besitz einer Gästekarte zu kommen.

  

Für den Erhalt einer Gästekarte sind vorzuweisen:  

  • eine gültigen Haftpflichtversicherung
  • eine Registrierungsbestätigung der Austro Control
  • der Kompetenznachweis der Austro Control

  

Als Versicherung anerkannt werden die AERO-Clubversicherung oder spezielle Haftpflichtversicherungen für den Betrieb von Modellflugzeugen.

Mit dem Erwerb der Gästekarte wird die Einhaltung der Flugplatzordnung zur Kenntnis genommen.

                         

Jahreskarte (gültig ein Kalenderjahr):                €   140.--

 

Bei Interesse wenden Sie sich bitte direkt an den Obmann oder Schriftführer des

MFC JAUNTAL / St. Stefan,

Informationen auch auf unserer Homepage: www.mfc-jauntal.at

  

 

Obmann:       Franz Sturm                         Schriftführer:           DI Gerald Zikulnig

                      Mökriach 63                                                          Waldebene 24

                      9141 Eberndorf                                                     9125 Kühnsdorf

                      Tel.: 0664 73427686                                            Tel.: 0676 7325591